Narrenverein Grünkraut

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Häs- und Maskenordnung des Narrenverein Grünkraut e.V.
 

1.) Jeder Masken- und Hästräger muss Mitglied des Narrenverein Grünkraut sein.
Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren dürfen ohne Erziehungsberechtigten
oder einen Paten, welcher die Verantwortung für den Jugendlichen übernimmt,
nicht an Vereinsveranstaltungen teilnehmen. Masken dürfen erst ab einem Alter
von 10 Jahren (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) getragen werden.

2.) Häs und Maske darf nur derjenige tragen, der einen beim Verein zu erwerbenden,
jährlich wechselnden Maskenbändel besitzt. Der Maskenbändel bleibt immer an
der Maske. Ein Verlust ist sofort den Maskenvögten oder dem Vorstand zu melden.
Es wird erwartet, dass jeder Hästräger an den Veranstaltungen teilnimmt.
Bei ausservereinlichen Veranstaltungen darf das Häs
mit Zustimmung der Vorstandschaft getragen werden.
Es müssen jedoch mindestens 3 Hästräger die Veranstaltung besuchen.

3.) Die Masken- und Hästräger haben stets in sauberer und ordentlicher Kleidung
aufzutreten. Jeder Narr hat während eines Narrensprunges bzw. einer Veranstaltung
seine Maske vor dem Gesicht zu tragen.
Sie darf nur im Notfall gelüftet werden.
Im Saal ist nach offiziellen Auftritten die Maske abzunehmen.

Zum Häs der Schwende-Marie sind folgende Kleidungsstücke zu tragen:
- Bluse mit Emblem des NV (linker Ärmel), Fuchsschwanz
  und Masken-Nr. (rechter Ärmel), Schultertuch
- der aktuelle Sprungbändel muss an der Maske links gut sichtbar
  und abnehmbar angebracht werden
- Rock, Schürze, schwarze Handschuhe und Tasche
- weiße Unterhose (Knielänge), Stulpen der Vereinsfarben
- schwarze knöchelhohe Schuhe (keine Halbschuhe oder Turnschuhe)
- Maske mit Maskentuch
- hüfthoher Stock - keine Rute
  (Ausnahme bei Nachtumzügen und Hallenveranstaltungen)
- eventuell sichtbare Unterbekleidung, Pullover etc. müssen ebenfalls schwarz sein
- Erziehungsberechtigte mit Kleinkind müssen keinen Stock tragen.

Zum Häs des Widdums - Bauer sind folgende Kleidungsstücke zu tragen:
- Hemdbluse mit Emblem des NV (linker Ärmel) und Masken-Nr. (rechter Ärmel),
- der aktuelle Maskenbändel muss am Hut gut sichtbar und abnehmbar
  angebracht werden.
- ärmellose Weste, Tasche und schwarze Handschuhe
- Hose
- maßgefertigte Lederschuhe und Ledergürtel, Strick
- Maske mit Hut
- mannshoher Stock - keine Rute
  (Ausnahme bei Nachtumzügen und Hallenveranstaltungen)
- eventuell sichtbare Unterbekleidung, Pullover etc. müssen ebenfalls schwarz sein

Jedes Verfälschen der Originalmaske und des Häses ist untersagt.

ausdrücklich nicht erlaubt sind:

- Blink- und Knicklichter jeglicher Art
- Sonnenbrillen auf den Masken
- sonstige Gegenstände, welche nicht direkt mit der Schwende-Marie,
  bzw. dem Widdumsbauer in Verbindung stehen.

erlaubte Utensilien sind:

- wie Tannenzapfen, Blätter, .......
- Fasnetspins
- neutraler Trinkbecher

Die Vorstandschaft behält sich vor, bei Missachtung Verbote auszusprechen

4.) Die Maske mit Häs kann nur über die Vereinsvorstandschaft erworben werden.
Häser und Masken dürfen nur von Beauftragten des Vereins angefertigt werden.

5.) Der Verein hat das erste Rückkaufsrecht auf die Häser und Masken.

6.) Anständiges Benehmen muss erstes Gebot sämtlicher Maskenträger sein.
Es muss sich jeder im Klaren darüber sein, dass er viel weniger Rechte als Pflichten
hat. Der Narr hat die Pflicht Freude und Frohsinn zu geben. Jeder hat dazu seinen
Beitrag zu leisten, immer im Rahmen dessen, was er mit seinem Gewissen und
seiner geistigen Fähigkeit verantworten und leisten kann.
Für entstandenen Schaden ist jeder Maskenträger selbst verantwortlich.

7.) Den Vorständen, sowie den Maskenvögten ist unbedingt und in jedem Falle
Folge zu leisten. Maskenträger, die vor oder während einer Vereinsveranstaltung
sichtlich betrunken sind, wird ein Auftrittsverbot ausgesprochen, bei Wiederholung
erfolgt der Entzug des Maskenbändels.

8.) Verstöße gegen die Maskenordnung können von der Vorstandschaft geahndet
werden. Jeder Maskenträger erkennt mit seiner Unterschrift beim Vereinseintritt
diese Häs- und Maskenordung an.

9.) Jeder Zunftrat ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Häs- und Maskenordung
eine Abmahnung auszusprechen oder bei groben Verstößen den Maskenbändel
zu entziehen. Bei Zuwiderhandlungen ist mit dem Ausschluss aus dem Verein
und Entzug des Häses zu rechnen.

Narrenverein Grünkraut e.V.
April 2017

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